1. Kaufgegenstand
Dem Käufer ist bekannt, dass es sich bei dem vorgenannten Kaufgegenstand um ein gegebrauchtes Gerät handelt, dass vom Verkäufer vor Auslieferung einem Funktionstest unterzogen worden ist.Alle wesentlichen Bestandteile des Kaufgegenstandes wie Motor, Antrieb, Pumpe, Schläuche, Kühlfunktion wurden geprüft, gewartet und -soweit erforderlich- erneuert oder ausgetauscht. Für gleichwohl bei Gefahrübergang bestehende Mängel haftet der Verkäufer nach den Bestimmungen dieses Vertrages.Dem Käufer ist bekannt, dass es sich in folgenden Fällen nicht um einen Mangel handelt:
- Schäden durch unsachgemäße Bedienung
- dem Käufer beim Kauf bekannte Mängel
- Eigenverschulden des Käufers (z. B. Fremdteile in dem Gerät)
2.Transport
Der Verkäufer transportiert den Kaufgegenstand einmalig bis einschließlich 4.OG (bei Gebäuden ohne Aufzug) ohne zusätzliche Kosten an die o.g. Lieferadresse in Berlin. Auftretende Verzögerungen zeigt der Verkäufer dem Käufer an.
Sollte der Käufer den vereinbarten Liefertermin -auch unverschuldet- nicht einhalten und zeigt dies dem Verkäufer nicht rechtzeitig an, wird jeder erforderliche weitere Transport mit 30 EUR zusätzlich in Rechnung gestellt.
3.Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit folgenden Einschränkungen:
Die Verjährungsfrist für die Gewährleistungsrechte beträgt 1 Jahr ab Lieferung des Kaufge-genstandes. Dies gilt nur für den Raum Berlin.
Da es sich bei den Kaufgegenständen um gebrauchte Geräte handelt, ist der Käufer auch für Mängel darlegungs- und beweispflichtig, die sich innerhalb von 6 Monaten seit Gefahrüber-gang, d.h. regelmäßig ab Lieferung, zeigen.
Sollte ein Sachmangel an dem verkauften Gegenstand auftreten, stehen dem Verkäufer folgende Rechte -grundsätzlich in der genannten Reihenfolge- zu:
- Reparatur des Gerätes durch den Verkäufer
(3 Nachbesserungsversuche)
- Austausch des mangelhaften Gerätes durch ein gleichwertiges Ersatzgerät, unabhängig vom Fabrikat und Modell
- Minderung des Kaufpreises
- Rücktritt vom Kaufvertrag gegen Rückerstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Verkäufers.
Schadensersatzansprüche des Käufers gemäß § 437 Nr.3 BGB für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit des Käufers gemäß § 309 Nr.7 lit. a) BGB werden gewährt.
Für sonstige Schäden in Zusammenhang mit diesem Vertrag wird die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungshilfen beruhen.
4. Haltbarkeitsgarantie des Verkäufers
Der Verkäufer gewährt dem Käufer zusätzlich zu den oben beschriebenen Gewährleistungs-rechten eine Haltbarkeitsgarantie von 12 Monaten ab Lieferung auf die wesentliche
Gebrauchstauglichkeit des Kaufgegensandes.
Die Garantieleistung durch den Verkäufer erfolgt durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung eines gleichwertigen Gerätes.
Transport und Wegekosten werden vom Verkäufer nur innerhalb Berlins getragen.
Die Garantieverpflichtung des Käufers tritt nicht ein, wenn:
- ein von der Garantie umfasster festgestellter Mangel des Kaufgegenstandes dem Verkäufer
nicht unverzüglich –innerhalb von 7 Tagen- angezeigt wird,
- der Kaufgegenstand trotz Mangel weiterhin genutzt wird,
- am Kaufgegenstand Eingriffe durch, nicht vom Verkäufer ermächtigten Personen vorgenommen werden (Fehlverhalten oder Eigenverschulden des Käufers),
- der festgestellte Mangel lediglich Verschleißteile (z.B. Glühbirnen oder leicht zerbrechliche
Teile wie Glasteile) betrifft,
- Schäden am Kaufgegenstand aufgrund der Beschaffenheit des benutzten Wassers entstehen.

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